Joseph Niklaus Halter (1844-1914), Stickereibesitzer, liess 1881 beim Deutschen Reichspatentamt eine neue Vorrichtung patentieren. Mit dieser konnte auf der Handstickmaschine Papier bestickt werden. Im Bild Motive Halters um 1880, Papier und Baumwolle. Das Patent gilt als Erstbeleg für die Erfindung der Ätzstickerei. Halters Firma wurde von Jacob Rohner übernommen. (Bildquelle: Ernest Iklé Sammlung, Textilmuseum St. Gallen)